Pflegerin und Seniorin lächeln sich an

Pflegegrad 1 – früher Pflegestufe 1

Diese Leistungen stehen Ihnen zu

Mit Pflegegrad 1 erhalten Sie zum Beispiel bis zu 131 € im Monat für Hilfe im Alltag. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche voll nutzen.

Pflegegrad 1 (früher Pflegestufe 1): Leistungen, Antrag und Hilfe zu Hause

Seit 2017 gibt es statt der früheren Pflegestufen fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 erhalten Menschen, deren Selbstständigkeit nur gering beeinträchtigt ist – zum Beispiel, wenn das Duschen, der Haushalt oder das Einkaufen nicht mehr ganz allein gelingen. In der Begutachtung sind dafür 12,5 bis unter 27 Punkte nötig.

Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 zwar noch nicht. Trotzdem stehen Ihnen wertvolle Leistungen der Pflegekasse zu, die viele gar nicht oder nur teilweise nutzen. Als ambulanter Pflegedienst in Osterhofen beraten wir Sie kostenlos und rechnen viele Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Ihre Leistungen bei Pflegegrad 1

Diese Leistungen der Pflegeversicherung stehen Ihnen mit Pflegegrad 1 zu (Stand: 04.11.2025).

Leistungen der Pflegeversicherung (gültig ab 01.01.2026)
Leistung Pflegegrad 1
Entlastungsbetrag monatlich bis zu Zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Leistungen ambulanter Pflegedienste (bei Pflegegrad 1 auch für Selbstversorgung). 131 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich bis zu Zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. 42 €
Technische Pflegehilfsmittel je Hilfsmittel Zum Beispiel Pflegebett oder Hausnotruf. Unter Umständen Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel. 100 % der Kosten
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen je Maßnahme bis zu Zum Beispiel ein barrierefreies Bad oder ein Treppenlift. Bis zu 16.720 €, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen. 4.180 €
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) monatlich bis zu Zusätzlich bis zu 30 € monatlich für ergänzende Unterstützungsleistungen. 40 €
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI Kostenlos, die Kosten trägt die Pflegekasse. halbjährlich, freiwillig
Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen monatlich 224 €
Vollstationäre Pflege monatlich pauschal Zusätzlich gestaffelte Leistungszuschläge zum Eigenanteil (15 bis 75 Prozent). 131 €

Stand: 04.11.2025 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick

Bis zu 131 € im Monat

So nutzen Sie den Entlastungsbetrag bei uns

Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern für Unterstützung im Alltag eingesetzt. Als zugelassener ambulanter Pflegedienst rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

  • Hilfe im Haushalt: Einkaufen, Kochen, Putzen und Wäsche
  • Betreuung: Gesellschaft, Gespräche, Spaziergänge und Begleitung zu Terminen
  • Bei Pflegegrad 1 auch Körperpflege: zum Beispiel Hilfe beim Duschen oder An- und Auskleiden

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort: Sie können sie bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen.

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Pflegerin kocht gemeinsam mit einer Seniorin

Wir helfen Ihnen dabei

Pflegegrad 1 beantragen – so geht’s

  1. Antrag stellen: Ein formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse genügt – auch telefonisch. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.
  2. Begutachtung: Der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten Medicproof) besucht Sie zu Hause und prüft, wie selbstständig Sie im Alltag sind.
  3. Bescheid: Die Pflegekasse teilt Ihnen den Pflegegrad mit. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen.

Unser Tipp: Notieren Sie vorab ein paar Tage lang, wobei Sie Hilfe brauchen. Gern bereiten wir die Begutachtung gemeinsam mit Ihnen vor.

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Beraterin im Gespräch mit einem älteren Herrn

Geplante Änderungen ab 2027

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Danach sollen bei Pflegegrad 1 ab dem 1. Januar 2027 unter anderem der Entlastungsbetrag und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch entfallen; für neue Einstufungen soll eine höhere Punktzahl nötig werden, für bisherige Pflegegrade ist Bestandsschutz vorgesehen.

Noch ist nichts entschieden: Bundestag und Bundesrat beraten den Entwurf, Änderungen sind möglich. Bis dahin gilt das heutige Recht – und Sie können Ihre Leistungen wie oben beschrieben nutzen. Wir halten diese Seite für Sie aktuell.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2 – dort beträgt es 347 € im Monat. Bei Pflegegrad 1 stehen der Entlastungsbetrag und die übrigen Leistungen aus der Tabelle oben im Vordergrund.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe 1 und Pflegegrad 1?

Pflegestufen gab es bis Ende 2016. Wer damals Pflegestufe 1 hatte, wurde automatisch in Pflegegrad 2 übergeleitet. Pflegegrad 1 ist also nicht dasselbe wie die frühere Pflegestufe 1, sondern eine neue Einstiegsstufe.

Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?

Ja, in Grenzen: Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden.

Bekomme ich einen Hausnotruf?

Ein Hausnotruf zählt zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für ein Basisgerät, wenn Sie allein leben oder oft allein sind – gegebenenfalls mit einer kleinen Zuzahlung.

Brauche ich mit Pflegegrad 1 einen Beratungsbesuch?

Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungsbesuch freiwillig – Sie können ihn halbjährlich kostenlos in Anspruch nehmen. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Gern kommen wir dafür zu Ihnen nach Hause.

Was tun, wenn ich mehr Hilfe brauche?

Verschlechtert sich Ihr Zustand, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Ab Pflegegrad 2 gibt es zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen von bis zu 796 € im Monat und Verhinderungspflege. Wir beraten Sie gern.

Weitere Pflegegrade

Wir beraten Sie gern

Gemeinsam besprechen wir, welche Unterstützung Sie brauchen und welche Leistungen Ihnen zustehen – persönlich und unverbindlich.

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Rufen Sie uns an unter 09932402222 (Mo–Fr 8–16 Uhr) oder schreiben Sie uns – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. Felder mit * sind Pflichtfelder.

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